Durchführung einer Schwachstellen-Analyse
Ob frühzeitig vor dem Hintergrund einer sich anbahnenden Ertragskrise, ob zu Beginn einer Liquiditätskrise oder bereits in der Insolvenz - um neue Perspektiven für das Unternehmen zu finden, sind zuerst die Ursachen für Fehlentwicklungen in der Vergangenheit klar zu identifizieren. Gemeinsam mit den handelnden Personen analysieren wir die Entwicklung und Struktur, benennen Schwachstellen und Krisenursachen. Firmeninterne Erfahrung und Branchenexpertise werden mit der unvoreingenommenen Sicht des externen Beraters kombiniert. Oft führt dies zu neuen Erkenntnissen bezüglich zukünftiger Optimierungsfelder. Diese Erkenntnisse fließen zeitnah und umfassend in ein Restrukturierungs- oder Sanierungskonzept ein. Konzentration auf das WesentlicheEin erfolgreiches Sanierungskonzept beinhaltet immer eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens und seiner Geschäftsfelder. Das klingt komplex, lässt sich jedoch auf wenige primäre Bereiche reduzieren:
Diese Teilbereiche stellen die Kernpunkte eines jeden Maßnahmenkataloges für eine erfolgreiche Sanierung dar. Sie gilt es individuell zu analysieren und zu optimieren und, sofern nötig, auch grundlegend zu verändern. |
Einen Standard hierzu gibt es nicht, denn das Wechselspiel zwischen diesen Teilbereichen ist in jedem Unternehmen anders und somit immer wieder neu konkret zu betrachten. In der Sanierung gibt es kein Patentrezept, sondern für jedes Unternehmen muss ein eigener, individueller, Maßnahmenplan entwickelt werden. Das Resultat: eine handlungsorientierte Konzeption und ein operationalisierter Maßnahmenplan, der von allen beteiligten Parteien getragen und unterstützt wird, d.h. dem Unternehmer, den Mitarbeitern und dem Betriebsrat, den Geschäftspartnern sowie den Banken und sonstigen Finanzierungspartnern. So schaffen wir gemeinsam Lösungen, die zu Beginn der Krise noch nicht denkbar gewesen wären. Wir gestalten Lösungen, die langfristig tragfähig sind und ausreichend Spielraum für eine positive wirtschaftliche Entwicklung bieten. In jedem Fall gilt aber immer: Wir begleiten Sie - in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten - bei allen entsprechenden Verhandlungen mit Ihren Banken, sonstigen Gläubigern und Mitarbeitervertretungen. Die Umsetzung ist also wesentlicher Teil unserer Beratungsleistung. |